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Geschäftsmodell Typosquatting - spekulieren mit Tippfehler-Domains

Autor: Hosttest Redaktion   |18.02.2022

tippfehler-domains und typosquattingKleine Abweichungen in der der Internetadresse wie ein vergessener Bindestrich, ein Buchstaben- oder Zahlendreher oder eine falsche Endung für die Domain reichen aus, um auf eine falsche Webseite weitergeleitet zu werden. Daher werden insbesondere beliebte Webseiten von sogenannten Typosquattern belagert. Wer eine Tippfehler-Domain betreibt, spekuliert auf die Rechtschreibfehler der Internetuser bei der Eingabe von langen URL-Namen. Fehlgeleitete Internetnutzer erwartet dann eine Webseite, die mit Werbung, Pishing-Seiten oder Schadsoftware für Aufregung sorgt. Doch wie kann man das eigene Online-Projekt vor Typosquatting schützen?

Was versteht man eigentlich unter Typosquatting?

Beim Typosquatting handelt es sich um eine Abwandlung des Cybersquattings, bei dem Domains mit falschen Beschreibungen, die von beliebten Internetpräsenzen übernommen werden, registriert und mit häufig unseriösen Inhalten besetzt werden. In diesem Fall handelt sich halt um sogenannte Tippfehler-Domains, die im Rahmen von Domaingrabbing in Besitzt genommen werden. Insbesondere, wenn Domainnamen manuell in die Browser-Suchzeile eingegeben werden, kommt es häufig zu Tippfehlern. Alternative Schreibweisen nutzen Typosquatter, um dem Internetuser eine Webseite mit eigenen Inhalten vorzuführen.

Grundlage für den Erfolg von Tippfehlerdomains

Natürlich sind die Betreiber von Tippfehler-Websites ein wenig auf Glück angewiesen. Schließlich müssen sie auf Eingabefehler der Nutzer hoffen. Die URLs werden auf gängige Eingabefehler wie Zahlen- oder Buchstabendreher sowie Rechtschreibfehler ausgerichtet oder mit Namenszusätzen oder alternativen Endungen ausgestattet. Grundsätzlich ein lohnendes Geschäftsmodell, denn die Tippfehler leiten den Nutzer auf Landingpages, die werbetechnisch optimiert und mit lukrativen Inhalten ausgestattet sind. So können die Betreiber höhere Einnahmen generieren. Allerdings stoßen viele dieser Webseiten schon an rechtliche Grenzen. Ahnungslose Besucher können im schlimmsten Fall auf gefälschte Webseiten, die nur auf das Sammeln persönlicher Daten ausgerichtet sind, hereinfallen.

Ein Ärgernis für viele Geschäftstreibende

Jeder Internetnutzer, der auf einer Tippfehlerdomain landet, könnte dem gesuchten Anbieter als potentieller Kunde verloren gehen. Für Gewerbetreibende empfiehlt es sich daher, mögliche Falschschreibungen der eigenen Webadresse im Auge zu behalten. Im Ernstfall sollten solche Tippfehler-Domains auf das eigene Unternehmen registriert werden. Doch auf welche Falscheingaben sollte geachtet werden?

 

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Worauf die Geschäftstreibende mit lukrativen Websites achten sollten

  • Häufig werden Internetadressen falsch geschrieben, weil die korrekte Schreibweise des Firmennamens nicht bekannt ist. So schreiben manche Nutzer einen Firmennamen, der mit "Doppel-D" geschrieben werden müsste, vielleicht mit nur einem "D". Gewiefte Gewerbetreibende sorgen dafür, dass diese Typodomains für das Unternehmen gesichert werden und Nutzer, die dort landen automatisch zur tatsächlichen Unternehmensdomain umgeleitet werden.

  • Nutzer, die es eilig haben, vertippen sich häufig bei der Eingabe der URL in die Adresszeile. Insbesondere Nutzer, die sich auf ein Autokorrektur-Programm verlassen, sind anfällig für den Besuch von Vertipperdomains. Buchstabendreher, Zahlendreher, vergessene oder zusätzlich hinzugefügte Buchstaben und Zeichen werden diesen Leuten häufig zum Verhängnis. Große Unternehmen registrieren die relevanten Tippfehlerdomains daher auf ihr eigenes Unternehmen.

  • Unternehmen sollten sich auch Gedanken über alternative Schreibweisen ihrer geläufigen Dienstleistungen und Produktnamen nachdenken. Wer einen Online-Foto-Shop etablieren will, sollte auch die entsprechende Domain zu Online-Photo-Shop anmelden, um diese Domain nicht ans Typosquatting zu verlieren.

  • Domains mit Bindestrich sind extrem anfällig für Typosquatting. Ein gutes Beispiel bildet die Internetpräsenz der ehemaligen Bundeskanzlerin www.angela-merkel.de aus dem Wahlkampf im Jahr 2013. Wurde der Bindestrich vergessen, so erschien zeitweise eine Website des Wahlkampfgegners SPD. Bindestriche werden von Typosquattern allerdings auch gezielt eingesetzt, um gängige Markendomains nachzuahmen.

  • In der heutigen Zeit ist es für Typosquatter häufig einfach eine Domain mit dem Namen einer etablierten Marke zu generieren. Dies liegt daran, dass es mittlerweile viele neue Domain-Endungen gibt. Wenn der Markenname mit einer der diversen Endungen kombiniert wird, die ein Unternehmen nicht registriert hat, so können viele Internetnutzer auf den falschen Weg geschickt werden. Wer eine Online-Präsenz unter .de launciert, der sollte auch Top-Leveldomains wie .com, .web, .shop oder .eu für das Unternehmen registrieren lassen, damit diese nicht in die falschen Hände geraten. Die kolumbinische Top-Leveldomain .co zeigt sich für Typosquatter als doppeldeutige Domainendung besonders interessant, da Internetnutzer in der Eile häufig das "m" der Top-Leveldomain .com beim Tippen vergessen.

Wie können sich Gewerbetreibende am Besten vor Typosquatting schützen?

Präventive Maßnahmen gegen Typosquatter können dabei helfen, zukünftige Probleme zu vermeiden:

Typodomains vorsorglich sichern

Die beste Art sich gegen Typosquatting zu schützen, liegt darin eine ausgefeilte Domain-Strategie zu fahren. Wichtig ist dabei, das alle möglichen Tippfehler und Rechtschreibfehler berücksichtigt werden. Wer alle Varianten gleich als eigene Domains registrieren lässt, schützt diese vor Typosquattern und Wettbewerbern. Registrierte Fehlervarianten können dann auf das eigentliche Online-Angebot umgeleitet werden, so dass alle Besucher an der richtigen Stelle ankommen.

SSL-Zertifikate zur Sicherheit einsetzen

Neben der Präventivmaßnahme der umfassenden Domainregistrierung sollten Betreiber von Webseiten dafür sorgen, dass Nutzer nachvollziehen können, dass es sich um eine Originalwebsite handelt. SSL-Zertifikate stellen die passende Lösung dar. Diese Zertifikate schützen nämlich nicht nur bei Datenübertragungen, sondern zeigen auch an, für welchen Betreiber das Zertifikat ausgestellt wurde.

Monitoring-Service für noch mehr Sicherheit

Das Monitoring-System ICANN bietet eine gute Möglichkeit sowohl dem Typosquatting als auch dem Cybersquatting entgegenzutreten. Mit dem Trademark Clearinghouse wird der Markeninhaber automatisch über die Verwendung seiner Markennamen informiert. Allerdings ist die rechtliche Lage so, dass dieser Service nur für national bzw. international registrierte Marken verfügbar ist.

 

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Bildnachweis: Gerd Altmann auf Pixabay

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